ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Postel Usedom GmbH für das POSTEL – Das Posthotel an der Ostsee

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die Überlassung von Räumlichkeiten, Zimmern oder Betten zur Beherbergung im POSTEL – Das Posthotel an der Ostsee, Breite Straße 26, 17438 Wolgast, sowie für alle weiteren Leistungen oder Lieferungen, die von der Postel Usedom GmbH im Rahmen dieser Verträge für den Gast und seine Reisegruppe (fortlaufend „Gast“ genannt) erbracht werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Geltung, es sei denn, sie werden von der Postel Usedom GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn es vorher ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss

(1) Auf einen Buchungsantrag des Gastes hin (schriftlich oder per Direktbuchung im Internet) kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Postel Usedom GmbH der Vertrag zustande. Diese behält sich das Recht vor, die Buchung (auch) schriftlich zu bestätigen. Im Fall der schriftlichen Bestätigung gilt der Vertrag zu dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Buchungsbestätigung durch die Postel Usedom GmbH versandt wird.

(2) Vertragspartner sind der Gast und die Postel Usedom GmbH. Wird die Buchung im Auftrag des Gastes durch einen Dritten vorgenommen, so haften der Dritte und der Gast zusammen als Besteller gegenüber der Postel Usedom GmbH gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Postel Usedom GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.

(3) Buchungen dürfen nur durch Personen getätigt werden, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Hierbei werden folgende Buchungen unterschieden:

1. „Individualreisende“
Buchungen von 1-2 Zimmern mit maximal 5 Person.
2. „Gruppenreisende“
Buchungen ab 2 Zimmern mit mehr als 5 Personen
3. „Blockbuchungen“
Buchungen ab 4 Zimmern
4. Buchungen von „Ferienwohnungen“
5. Buchungen des „Grand POSTEL“ oder „POSTEL exklusiv“

(4) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie kann über die Webseite des POSTELs (www.post-aus-wolgast.de) heruntergeladen oder bei der Postel Usedom GmbH erfragt werden. Der Gast ist verpflichtet, sich über die Hausordnung zu informieren und diese an Mitreisende weiterzugeben.

§3a Leistungen, Preise, Aufrechnung

(1) Die Postel Usedom GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in Euro zu entrichten.
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 120 Tage, und erhöht sich der von der Postel Usedom GmbH für die vereinbarten Leistungen andererseits regelmäßig berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% einseitig durch die Postel Usedom GmbH angehoben werden.
(4) Die Postel Usedom GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Postel Usedom GmbH erhöht.
(5) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Postel Usedom GmbH aufrechnen.

§3b Zahlung

(1) Der Gast ist zur Bezahlung der von ihm gebuchten und in Anspruch genommenen entgeltlichen Leistungen der Postel Usedom GmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die die Postel Usedom GmbH auf Veranlassung des Gastes gegenüber Dritten getätigt hat.
(2) Rechnungen der Postel Usedom GmbH sind fällig mit Zugang beim Gast und unverzüglich zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Gast ist vorleistungspflichtig; dies betrifft im Falle der Anzahlung auch die Restzahlung.
(4) Eine Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.
(5) Vom Gast beim Buchungsvorgang übermittelte Kreditkartendaten oder Bankverbindungen dienen nur der Sicherheit, es sei denn, die Form der (An-)Zahlung ist entsprechend vereinbart. Im Übrigen werden etwaige Belastungen nur bei Nichtanreise des Gastes im Rahmen der Abwicklung von Stornierungen oder im Falle des Nichterscheinens („No-Show“) durchgeführt.

§3c Anzahlung

(1) Die Postel Usedom GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen.
(2) Am Tag der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Buchungsbetrages fällig, welche innerhalb von zehn Tagen geleistet werden muss.
(3) Eine Anzahlung gilt als Garantie und wird in jedem Fall einbehalten und im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet.
(4) Bei begründetem Anlass ist die Postel Usedom GmbH berechtigt vom Gast die Anzahlung/Sicherheitsleistung in Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu fordern.

§3d Restzahlung

(1) Individualreisende
Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist vom Gast spätestens beim Check-In vollständig zu entrichten. Die Postel Usedom GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes weitere entstehende Forderungen durch Zwischenrechnung fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

(2) Gruppenreisende, Blockbuchungen, Buchungen von Ferienwohnungen, Grand POSTEL und POSTEL exklusiv
Die Restzahlung in Höhe von 70% des gesamten Buchungsbetrages (inkl. einer etwaig vereinbarten Kaution) ist bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.

§3e Buchungsgarantie und Kostenübernahme durch Firmen

(1) Im Fall einer Firmengarantieerklärung haftet die entsprechende Firma für den vollen Rechnungsbetrag bzw. für die anfallenden Stornierungs- oder „No-Show“-Gebühren mit Zahlungspflicht, unabhängig davon, ob ein Kostenübernahmeschreiben seitens der Firma vorliegt oder der Firmengast Selbstzahler ist. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) Wenn eine Kostenübernahme durch eine Firma stattfinden soll, wird eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung seitens des Auftraggebers vorausgesetzt. Eine Firmengarantieerklärung oder eine Kostenübernahme muss schriftlich erfolgen.

§3f Regelungen im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes ist dieser bzw. der Besteller zur Bezahlung von 100% des Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.

§3g Umbuchung

Ob eine Umbuchung gebührenfrei ist, entscheidet die Postel Usedom GmbH. Pro Umbuchung kann eine Servicegebühr in Höhe von 30,00 € erhoben werden.

§4a Rücktritt vom Vertrag / Stornierung / Abbestellung

Für den zwischen dem Gast und der Postel Usedom GmbH geschlossenen, verbindlichen Beherbergungsvertrag besteht grundsätzlich kein kostenloses Widerrufsrecht (§ 537 BGB).

§4b Stornierungen durch den Gast

Der Gast ist jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:

(1) Individualreisende
Sofern nicht anders vereinbart, kann die Buchung der Zimmer bis 14 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden. Danach fällt als pauschalierter Schadensersatz ein Stornierungsentgelt an. Es beträgt den vereinbarten Preis unter Abzug der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und der ersparten Aufwendungen. Demnach werden bei der verspäteten Stornierung oder bei der Nichtanreise 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, sowie für Arrangements mit Fremdleistungen berechnet. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung per Telefon/per Email wird wirksam, wenn sie durch die Postel Usedom GmbH schriftlich bestätigt ist. Andernfalls ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dem Gast steht im Falle der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.

(2) Gruppenreisende
Gruppenreservierungen können durch Vertragskündigung storniert werden. Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn die Postel Usedom GmbH eine Bestätigung schriftlich erteilt hat. Die Postel Usedom GmbH ist unter folgenden Bedingungen verpflichtet, eine Vertragskündigung anzunehmen: Stornierungen, die mehr als 60 Tage vor dem Anreisetag eingehen, sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die später als 60 Tage vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 50 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags. Bei Stornierungen, die später als 30 Tage vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 90 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie für Arrangements mit Fremdleistungen. Das Stornierungsentgelt ist pauschalierter Schadensersatz. Dem Gast steht im Falle der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.

(3) Blockbuchungen / Ferienwohnungen / Grand POSTEL / POSTEL exklusiv
Für alle genannten Kategorien steht dem Vermieter lt. §537 BGB im Falle der Stornierung grundsätzlich der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Diese Ansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen. Ein Hinweis auf detaillierte Stornierungskosten muss dabei nicht erfolgen. Eine Ferienwohnung ist verbindlich gebucht, wenn sie vom Gast bestellt und von der Postel Usedom GmbH zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande; es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht. Der Mieter ist nicht von der Mietzahlung entbunden, wenn „er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird“ (§ 537 I BGB). Das gilt unabhängig davon, wann die Absage erfolgt. Diese Regelung gilt unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages.

(4) Stornieren von Veranstaltungen
Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung der gesamten Veranstaltung möglich. Ab 59 Tage bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden von der Postel Usedom GmbH 50%, ab 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100% der Gesamtkosten bzw. des zu erwartenden Gesamtumsatzes berechnet.

(5) Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen dem Gast sich gegen anfallende Stornierungsgebühren mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern. Die Postel Usedom GmbH bietet dem Gast eine entsprechende Versicherung im Auftrag einer Reiseversicherung als nebenberuflichen Handelsvertreter im Anhang der Buchungsbestätigung über einen Buchungslink an. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseversicherers.

§4c Stornierung durch die Postel Usedom GmbH

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist besteht oder schriftlich vereinbart wurde, ist die Postel Usedom GmbH ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Postel Usedom GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Die Postel Usedom GmbH ist weiterhin berechtigt, aus wichtigem Grund von einer Reservierung zurückzutreten, insbesondere wenn:

(1) höhere Gewalt oder andere von der Postel Usedom GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
(2) die Reservierung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks zustande gekommen ist
(3) die Postel Usedom GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Postel Usedom GmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Postel Usedom GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Postel Usedom GmbH zuzurechnen ist.
(4) eine vereinbarte Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht oder nicht fristgerecht geleistet wurde.

§5 Zimmerbereitstellung / Übergabe / Rückgabe

(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Zimmereigenschaften.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Der Gast hat die Zimmer am Abreistag spätestens um 11.00 Uhr geräumt zurückzugeben. Anderenfalls stellt die Postel Usedom GmbH 50 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung, wenn die Überschreitung bis 14.00 Uhr andauert. Ab 15.00 Uhr werden 100 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung gestellt.
(4) Vertragliche Ansprüche des Gastes werden nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Postel Usedom GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
(5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
(6) Der Aufenthalt Minderjähriger oder nicht voll geschäftsfähiger Personen ist nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen und erwachsenen Person gestattet.

§6a Haftung

(1) Die Postel Usedom GmbH haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Die weitere Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Der Gast haftet für durch ihn verursachte Schäden am Inventar der Postel Usedom GmbH in voller Höhe, unabhängig vom Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Bei der Verursachung von Schäden durch Gruppenreisende haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch, es sei denn, der Verursacher des Schadens wird einwandfrei festgestellt. Verursachte Schäden sind direkt vor Ort zu begleichen. Die Postel Usedom GmbH behält sich vor, bei Anreise einer Gruppe die Hinterlegung einer Kaution zu fordern, welche zur Begleichung von verursachten Schäden herangezogen werden kann. Anderenfalls ist die Kaution bei Abreise in voller Höhe zurückzuerstatten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet die Postel Usedom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zum Betrag von fünfhundert Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis vom Schadensfall der Postel Usedom GmbH Mitteilung macht.
(4) Sofern es im Rahmen des Aufenthaltes zu Störungen oder Mängeln hinsichtlich der durch die Postel Usedom GmbH zu erbringenden Leistungen kommt, die eine Minderung des Beherbergungsentgeltes rechtfertigen könnten, so entstehen etwaige Ansprüche des Gastes nur, soweit er der Postel Usedom GmbH von den Gründen unverzüglich schriftlich Mitteilung macht und diese Mängel bzw. Störungen von einem Mitarbeiter der Postel Usedom GmbH schriftlich bestätigt wird.
(5) Sofern die Postel Usedom GmbH nach den vertraglichen Bestimmungen, inklusive der Regelungen der Hausordnung, dazu berechtigt ist, gegenüber dem Gast einen Verweis zu erteilen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

§6b Parkplätze der Postel Usedom GmbH

(1) Weder die Bewachung noch die Verwaltung der Parkplätze der Postel Usedom GmbH sind Gegenstand des vertraglich geschlossenen Beherbergungsvertrages. Die Postel Usedom GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Gast eingebrachten Sachen.
(2) Sofern die Postel Usedom GmbH dem Gast unentgeltlich oder entgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande; besondere Pflichten der Postel Usedom GmbH entstehen nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt haftet die Postel Usedom GmbH nicht. Die Postel Usedom GmbH ist von der generellen Haftung für Schäden auf dem Parkplatz ausgeschlossen. Die Nutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers.
(3) Vom Gast verursachte Verunreinigungen auf dem Parkflächen sind unverzüglich zu beseitigen. Für etwaige Reinigungskosten haftet ausschließlich der Gast in voller Höhe.
(4) Die Postel Usedom GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder Dritte an einem Kraftfahrzeug verursacht werden.
(5) Der Gast haftet für durch den Gast und seine Begleitpersonen der Postel Usedom GmbH schuldhaft zugefügte Schäden. Der Gast ist verpflichtet solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches zu melden.

§7 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Postel Usedom GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Postel Usedom GmbH.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Greifswald.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 20.06.2024