ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Postel Usedom GmbH für das 100Haus Wolgast/Postel

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die Überlassung von Räumlichkeiten, Zimmern oder Betten zur Beherbergung im 100Haus, Unterwall Straße 18a, 17438 Wolgast und im Postel, Breite Straße 26, 17438 Wolgast, sowie für alle weiteren Leistungen oder Lieferungen, die von der Postel Usedom GmbH im Rahmen dieser Verträge für den Gast und seine Reisegruppe (fortlaufend „Gast“ genannt) erbracht werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Geltung, es sei denn, sie werden von der Postel Usedom GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn es vorher ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss

(1) Auf einen Buchungsantrag des Gastes hin (schriftlich oder per Direktbuchung im Internet) kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Postel Usedom GmbH der Vertrag zustande. Diese behält sich das Recht vor, die Buchung (auch) schriftlich zu bestätigen. Im Fall der schriftlichen Bestätigung gilt der Vertrag als in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Buchungsbestätigung durch die Postel Usedom GmbH versandt wird.

(2) Vertragspartner sind der Gast und die Postel Usedom GmbH. Wird die Buchung im Auftrag des Gastes durch einen Dritten vorgenommen, so haften der Dritte und der Gast zusammen als Besteller gegenüber der Postel Usedom GmbH gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Postel Usedom GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.

(3) Buchungen dürfen nur durch Personen getätigt werden, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Hierbei werden folgende Buchungen unterschieden:

1. „Individualreisende“
Buchungen von 1-2 Zimmern mit maximal 5 Person.
2. „Gruppenreisende“
Buchungen ab 2 Zimmern mit mehr als 5 Personen
3. „Blockbuchungen“
Buchungen ab 4 Zimmern
4. „100Haus-Gruppenreisen“
5. Buchungen von „Ferienwohnungen/Ferienunterkünften“
6. Buchungen des „Grand POSTEL“ oder „POSTEL Exklusiv“

(4) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie kann über die Webseite des 100Hauses (www.100haus.de) oder des Postels (www.post-aus-wolgast.de) heruntergeladen oder bei der Postel Usedom GmbH erfragt werden. Der Gast ist verpflichtet, sich über die Hausordnung zu informieren und diese an Mitreisende weiterzugeben.

§3 Leistungen, Preise, Aufrechnung

(1) Die Postel Usedom GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in Euro zu entrichten.
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 120 Tage, und erhöht sich der von der Postel Usedom GmbH für die vereinbarten Leistungen andererseits regelmäßig berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% einseitig durch die Postel Usedom GmbH angehoben werden.
(4) Die Postel Usedom GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Postel Usedom GmbH erhöht.
(5) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Postel Usedom GmbH aufrechnen.

§3a Zahlung

(1) Der Gast ist zur Bezahlung der von ihm gebuchten und in Anspruch genommenen entgeltlichen Leistungen der Postel Usedom GmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die die Postel Usedom GmbH auf Veranlassung des Gastes gegenüber Dritten veranlasst bzw. getätigt hat.
(2) Rechnungen der Postel Usedom GmbH sind fällig mit Zugang beim Gast und unverzüglich zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Gast ist vorleistungspflichtig; dies betrifft im Fall der Anzahlung auch die Restzahlung.
(4) Eine Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.
(5) Vom Gast beim Buchungsvorgang übermittelte Kreditkartendaten oder Bankverbindungen dienen nur der Sicherheit, es sei denn, die Form der (An-)Zahlung ist entsprechend vereinbart. Im Übrigen werden etwaige Belastungen nur bei Nichtanreise des Gastes im Rahmen der Abwicklung von Stornierungen oder im Falles des Nichterscheinens („No-Show“) durchgeführt.

§3b Anzahlung

(1) Die Postel Usedom GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen.
(2) Am Tag der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Buchungsbetrages fällig.
(3) Eine Anzahlung gilt als Garantie und wird in jedem Fall einbehalten und im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet.
(4) Bei begründetem Anlass ist die Postel Usedom GmbH berechtigt vom Gast die Anzahlung/Sicherheitsleistung in Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu fordern.

§3c Restzahlung

(1) Individualreisende
Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist vom Gast spätestens beim Check-In vollständig zu entrichten. Die Postel Usedom GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes weiter entstehende Forderungen durch Zwischenrechnung fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

(2) Gruppenreisende
Die Restzahlung in Höhe von 70% des gesamten Buchungsbetrages ist bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.

(3) Gruppenreisen ins 100Haus
Die Restzahlung in Höhe von 70% des gesamten Buchungsbetrages ist bis spätestens 90 Tage vor dem Anreisetag fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb dieser Frist, ist bei Anzahlung der volle Buchungsbetrag zu entrichten.

§3d Buchungsgarantie und Kostenübernahme durch Firmen

(1) Im Fall einer Firmengarantieerklärung haftet die entsprechende Firma für den vollen Rechnungsbetrag bzw. für die anfallenden Stornierungs- oder „No-Show“-Gebühren mit Zahlungspflicht, unabhängig davon, ob ein Kostenübernahmeschreiben seitens der Firma vorliegt oder der Firmengast Selbstzahler ist. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) Wenn eine Kostenübernahme durch eine Firma stattfinden soll, wird eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung seitens des Auftraggebers vorausgesetzt. Eine Firmengarantieerklärung oder eine Kostenübernahme muss schriftlich erfolgen.

§3e Regelungen im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes ist dieser bzw. der Besteller zur Bezahlung von 100% des Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen, Dienstleistungen verpflichtet.

§3f Umbuchung

Eine Umbuchung ist gebührenfrei. Ab der 2ten berechnen wir eine Gebühr von 30,00 € pro Umbuchung.

§4 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung / Abbestellung

Für den zwischen dem Gast und der Postel Usedom GmbH geschlossenen, verbindlichen Beherbergungsvertrag besteht grundsätzlich kein kostenloses Widerrufsrecht (§ 537 BGB).

§4a Stornierungen durch den Gast

Der Gast ist jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:

(1) Individualreisende
Sofern nicht anders vereinbart, kann die Buchung der Zimmer/Betten bis 14 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden. Danach fällt als pauschalierter Schadensersatz ein Stornierungsentgelt an. Es beträgt den vereinbarten Preis unter Abzug der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und der ersparten Aufwendungen. Demnach werden bei der verspäteten Stornierung oder bei der Nichtanreise 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, sowie für Arrangements mit Fremdleistungen berechnet. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung per Telefon/per Email wird wirksam, wenn sie durch die Postel Usedom GmbH schriftlich bestätigt ist. Andernfalls ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.

(2) Gruppenreisende
Gruppenreservierungen können durch Vertragskündigung storniert werden. Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn die Postel Usedom GmbH eine Bestätigung schriftlich erteilt hat. Die Postel Usedom GmbH ist unter folgenden Bedingungen verpflichtet, eine Vertragskündigung anzunehmen: Stornierungen, die mehr als 60 Tage vor dem Anreisetag eingehen, sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die später als 60 Tage vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 50 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags. Bei Stornierungen, die später als 30 Tage vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 90 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie für Arrangements mit Fremdleistungen. Das Stornierungsentgelt ist pauschalierter Schadensersatz. Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.

(3) Ferienwohnungen/Ferienunterkunft/Ferienhaus
Grand POSTEL/POSTEL Exklusiv/Blockbuchungen
Für alle genannten Kategorien: Ferienwohnungen, Ferienunterkünfte, Ferienhäuser, das Grand POSTEL, das POSTEL Exklusiv und Blockbuchungen steht dem Vermieter lt. §537 BGB im Falle der Stornierung grundsätzlich der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Diese Ansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen und ein Hinweis auf detaillierte Stornokosten muss dabei nicht erfolgen. Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart. Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht. Der Mieter ist nicht von der Mietzahlung entbunden, wenn „er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird“ (§ 537 I BGB). Das gilt unabhängig davon, wann die Absage erfolgt. Denn diese Regelung greift unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages, auch wenn vom Abschluss bis zum Urlaubszeitraum noch Monate liegen.

(4) Gruppenstornierungen für das 100Haus
Bei Stornierungen, zwischen Buchung und 90 Tagen vor dem Anreisetag, beträgt das Stornierungsentgelt 80 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags. Bei Stornierungen, ab 90 Tagen vor dem Anreisetag, beträgt das Stornierungsentgelt 90 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Für Arrangements mit Fremdleistungen werden ebenfalls 90% des Gesamtbetrages berechnet. Für Buchungen mit Halbpensionsarrangement werden 70%, für Buchungen mit Vollpensionsarrangements 60% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

(5) Stornieren von Veranstaltungen
Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung der gesamten Veranstaltung möglich. Ab 35 Tage bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden von der Postel Usedom GmbH 50%, ab 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100% der Gesamtkosten bzw. des zu erwartenden Gesamtumsatzes berechnet.

(6) Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen dem Gast sich gegen anfallende Stornierungsgebühren mit einer Stornoversicherung abzusichern. Die Postel Usedom GmbH bietet dem Gast eine entsprechende Versicherung im Auftrag einer Reiseversicherung als nebenberuflichen Handelsvertreter im Anhang der Buchungsbestätigung über einen Buchungslink an. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseversicherers.

§4b Stornierung durch die Postel Usedom GmbH

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist besteht oder schriftlich vereinbart wurde, ist die Postel Usedom GmbH seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Postel Usedom GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Die Postel Usedom GmbH ist weiterhin berechtigt, aus wichtigem Grund von einer Reservierung zurückzutreten, insbesondere wenn:

(1) höhere Gewalt oder andere von der Postel Usedom GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
(2) die Reservierung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks zustande gekommen ist
(3) die Postel Usedom GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Postel Usedom GmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Postel Usedom GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Postel Usedom GmbH zuzurechnen ist.
(4) eine vereinbarte Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht oder nicht fristgerecht geleistet wurde.

§5 Zimmer- und Bettenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Betten oder Zimmereigenschaften.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Der Gast hat die Zimmer oder Betten am Abreistag spätestens um 11.00 Uhr geräumt herauszugeben. Anderenfalls stellt die Postel Usedom GmbH 50 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung, wenn die Überschreitung nicht länger als bis 14.00 Uhr andauert. Ab 15.00 Uhr werden 100 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung gestellt.
(4) Vertragliche Ansprüche des Gastes werden nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Postel Usedom GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
(5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Betten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
(6) Der Aufenthalt Minderjähriger oder nicht voll geschäftsfähiger Personen ist nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen und erwachsenen Person gestattet.

§6 Haftung

(1) Die Postel Usedom GmbH haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Die weitere Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Der Gast haftet für durch ihn verursachte Schäden am Inventar der Postel Usedom GmbH in voller Höhe, unabhängig vom Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Bei der Verursachung von Schäden durch Gruppenreisende haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch, es sei denn, der Verursacher des Schadens wird einwandfrei festgestellt. Verursachte Schäden sind direkt vor Ort zu begleichen. Die Postel Usedom GmbH behält sich vor, bei Anreise einer Gruppe die Hinterlegung einer Kaution zu fordern, welche zur Begleichung von verursachten Schäden herangezogen werden kann. Anderenfalls ist die Kaution bei Abreise in voller Höhe zurückzuerstatten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet die Postel Usedom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zum Betrag von fünfhundert Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis vom Schadensfall der Postel Usedom GmbH Mitteilung macht.
(4) Sofern es im Rahmen des Aufenthaltes zu Störungen oder Mängeln hinsichtlich der durch die Postel Usedom GmbH zu erbringenden Leistungen kommt, die eine Minderung des Beherbergungsentgeltes rechtfertigen könnten, so entstehen etwaige Ansprüche des Gastes nur, soweit er der Postel Usedom GmbH von den Gründen unverzüglich schriftlich Mitteilung macht und diese Mängel bzw. Störungen von einem Mitarbeiter der Postel Usedom GmbH schriftlich bestätigt wird.
(5) Sofern die Postel Usedom GmbH nach den vertraglichen Bestimmungen, inklusive der Regelungen der Hausordnung, dazu berechtigt ist, gegenüber dem Gast einen Verweis zu erteilen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

§6a Parkplätze der Postel Usedom GmbH

(1) Weder die Bewachung noch die Verwaltung der Parkplätze der Postel Usedom GmbH sind Gegenstand des vertraglich geschlossenen Beherbergungsvertrages. Die Postel Usedom GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Gast eingebrachten Sachen.
(2) Sofern die Postel Usedom GmbH dem Gast unentgeltlich oder entgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande; besondere Pflichten der Postel Usedom GmbH entstehen nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt haftet die Postel Usedom GmbH nicht. Die Postel Usedom GmbH ist von der generellen Haftung für Schäden auf dem Parkplatz ausgeschlossen. Die Nutzung des Parkplatzes geschieht auf die Gefahr des Nutzers.
(3) Vom Gast verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Für etwaige Reinigungskosten haftet ausschließlich der Gast, in voller Höhe.
(4) Die Postel Usedom GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden.
(5) Der Gast haftet für durch den Gast und seine Begleitpersonen der Postel Usedom GmbH schuldhaft zugefügte Schäden. Der Gast ist verpflichtet solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches zu melden.

§7 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Postel Usedom GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Postel Usedom GmbH.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Greifswald.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 24.02.2021